Richtiges Verhalten nach Kündigung

Zunächst ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Für alle Probleme gibt es eine sachgerechte Lösung.

 

Unwirksamkeit von mündlichen Kündigungen

 

Im Rahmen von Kündigungen ist es zunächst wichtig zu beachten, ob diese mündlich oder schriftlich ausgesprochen wurde. Eine mündliche Kündigung ist grundsätzlich unwirksam!

  • Bestätigen Sie grundsätzlich nur den Empfang einer Kündigung. Erklären Sie nicht voreilig Ihr Einverständnis mit der Kündigung.
  • Lassen Sie sich nicht provozieren oder zu irgendwelchen Behauptungen hinreißen.
  • Unterschreiben Sie keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Diese versuchen oftmals sog. Ausgleichsklauseln einzubauen. Sie verschlechtern hierdurch Ihre Rechtsposition erheblich. Unter Umständen verzichten Sie sogar auf Ansprüche.
  • Setzen Sie sich unbedingt unverzüglich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung und vereinbaren einen zeitnahen Termin. Insbesondere bei Kündigungsschutzsachen erhalten Mandanten bei mir innerhalb von drei Werktagen einen Termin. Nur so können die laufenden Fristen vernünftig genutzt werden.

 

Klagefrist beachten!

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht mit einer sog. Kündigungsschutzklage anzugreifen. Lässt man diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam!

 

Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit

 

Zur Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld haben Sie sich unverzüglich mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen und arbeitssuchend zu melden. Das Arbeitslosengeld entspricht in der Regel 60 % des letzten Nettoeinkommens. Sie haben darauf grundsätzlich einen Anspruch, wenn Sie in den letzten 3 Jahren mehr als 360 Tage gearbeitet haben und arbeitsfähig sind. Für die Gewährung von Arbeitslosengeld ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Folgende Unterlagen müssen zum Termin beim Jobcenter vorgelegt werden:

  • Personalausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • Sozialversicherungsausweis
  • evtl. Nachweise über früher gezahltes Geld durch das Arbeitsamt
  • Arbeitsnachweis über die letzten 12 Monate
  • Gehaltsabrechnungen

Bitte bedenken Sie, dass Ihr Antrag schneller beabreitet werden kann, je schneller alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sollten Sie sich arbeitssuchend melden, denn diese Zeit wird Ihnen auf die Rente angerechnet. In jedem Fall sollten Sie sich einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater geben lassen. Dieser kann Sie über eventuelle Weiterbildungsmöglichkeiten und neue Perspektiven informieren. Haben Sie lange in einem Arbeitsverhältnis gestanden, sollten Sie den kostenlosen Service des Bewerbungstrainings in Anspruch nehmen. Denn die Ansprüche der potenziellen Arbeitgeber ändern sich ständig. Hier werden Sie dann über die aktuellste Form der nun geforderten Bewerbungen informiert und man hilft Ihnen die perfekte Bewerbung zu schreiben.

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© 2024 Rechtsanwalt Bork | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Anwalt für Sozialrecht Anwalt für Verkehrsrecht | Anwalt für Reiserecht | Berlin Charlottenburg Wilmersdorf Steglitz Zehlendorf

Anrufen

E-Mail

Anfahrt