Internationales Arbeitsrecht

Im Zeitalter fortschreitender Internationalisierung und fallender Grenzbeschränkungen findet nicht nur ein verstärkter grenzüberschreitender Warenaustausch sondern auch eine zunehmende Grenzüberschreitung von Arbeitsverhältnissen und Arbeitskräften statt.


Der nachfolgende Fall soll verdeutlichen, wie schnell und unerwartet es um internationales Recht gehen kann:


"Eine in Berlin wohnenden Flugbegleiterin bewirbt sich z. B. auf eine Annonce in einer deutschen Zeitung bei einer chinesischen Fluglinie, die u. a. in London eine Niederlassung unterhält. Der Arbeitsvertrag wird in London unterschrieben und die Flugbegleiterin übt deren Tätigkeit auf Flügen zwischen Deutschland und Shanghai aus."


Es ist gar nicht so leicht zu beurteilen, welches Arbeitsrecht Anwendung findet: Deutsches, Englisches oder Chinesisches? Dies ist jedoch von zentraler Bedeutung, wenn die Flugbegleiterin z.B. Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchte oder Entgeltfortzahlung oder Mutterschutz begehrt.


Deutschland ist eine Exportnation. Viele Firmen errichten Anlagen im Ausland und müssen hierzu Mitarbeiter ins Ausland schicken. Es gilt dann zahlreiche Vorschriften zu beachten. Schnell kann es z.B. zu folgenden KOnstellationen kommen:


  • Ein in Deutschland lebender Arbeitnehmer arbeitet im Ausland
  • Ein Arbeitnehmer wird grenzüberschreitend tätig
  • Ein Arbeitgeber versetzt einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland
  • Vertragsverhältnisse von Botschaften und auswärtigen Vertretungen
  • Anstellungsverhältnisse bei im Ausland ansässigen Arbeitgeber

Auch muss man sich die Frage stellen wie die Beschäftigung im Ausland vertraglich gestaltet werden soll und kann. Möglich sind z. B.:

  • Entsendemodell
  • Versetzungsmodell
  • Mischformen

Auch in Angelegenheiten des internationalen Arbeitsrechts werden Sie von mir umfassend beraten.

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