Aufhebungsverträge

Folgen für die Sozialversicherung

 

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber an Arbeitnehmer heran treten und diesen Aufhebungsverträge anbieten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oftmals empfinden Arbeitnehmermandanten diese Angebote als vertrauensbruch. "Die wollen mich gar nicht mehr, warum soll ich da noch arbeiten?". Das Problem ist aber, dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperre beim Arbeitsamt mit sich ziehen kann. Es gilt daher immer genau zu prüfen, ob durch den Aufhebungsvetrag nicht erhebliche Nachteile drohen.

 

Alternative Abwicklungsvertrag

 

Früher hat man sich gerne in die sog. "Abwicklungsverträge" gerettet. Der Unterschied zum Aufhebungsvertrag liegt darin, dass bei einem Abwicklungsvertrag der Arbeitgeber bereits die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hat. Die Parteien wollen dann lediglich die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses regeln. Aber auch hierbei geht die Bundesagentur zunehmend dazu über, den Arbeitnehmern Sperrzeiten bei der Arbeitslosenversicherung aufzuerlegen. 

 

Prüfung Vorliegen eines sachlichen Grundes

 

Ich berate Sie umfassend zum Bereich der Aufhebungs- und Abwicklungverträge. Gemeinsam können wir prüfen, ob in Irem Fall z.B. ein sachlicher Grund vorliegt, welcher solch einen Aufhebungsvertrag rechtfertigen kann. Auch vertrete ich Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber bei Verhandlungen über Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Sollte gegen Sie eine Sperrzeit verhängt worden sein, so nehme ich natürlich Ihre außergerichtlichen und gerichtlichen Interessen gegenüber der Behörde und vor Gericht war.

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