Feststellung Grad der Behinderung (GdB)

Die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt. Die Behörde richtet sich dabei nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen".

 

Ich unterstütze Sie sowohl bei der Antragstellung als auch beim Vorgehen gegen ablehnende Bescheide.

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