Unter Überstunden versteht man jede Arbeit, welche die normale Arbeitszeit überschreitet. Eine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden kann sich aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Einzelarbeitsvertrag ergeben. Darüber hinaus, kann diese unter Ausgestaltung des Direktionsrechts des Arbeitgebers aufgrund der Treuepflicht des Arbeitnehmers oder in außergewöhnlichen Notfällen einseitig vom Arbeitgeber verlangt werden.
Im Rahmen von Überstunden geht es immer um zwei Problemfelder
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten?
Sind die geleisteten Überstunden vergütungspflichtig?