Steht die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Aussicht oder wurde eine Kündigung ausgesprochen, dann denken Arbeitnehmer grundsätzlich an eine mögliche Abfindung.
"In welcher Höhe steht mir eigentlich eine Abfindung zu? Schließlich habe ich fünf, zehn oder ... Jahre beim Arbeitgeber gearbeit!"
Grundsätzlich muss man wissen, dass es jedoch nur in zwei Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt:
Im Übrigen erhält man nur dann eine Abfindung, wenn ein Arbeitgeber sich hierzu "freiwillig" entscheidet oder Tarifverträge entsprechende Regelungen enthalten.
Finden die vorgenannten Vorschriften bzw. kein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung, dann hängt es allein vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab, ob und wie hoch eine Abfindung gezahlt wird. Eine umfassende rechtliche Beurteilung der Sachlage, die Bewertung von prozessualen Situationen und viele andere Faktoren gilt es dann mit einzubeziehen bzw. durch entsprechende Erklärungen die Gegenseite unter Druck zu setzen. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie hier in erheblichem Maße gestalterischen Einfluss nehmen.
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