Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (oder ein Spruch der Einigungsstelle) über eine generelle Regelung der betrieblichen Ordnung oder der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.
Voraussetzung für einen Anspruch aus einer Betriebsvereinabrung ist, dass zunächst überhaupt eine Betriebsvereinbarung vorliegt und diese auch wirksam ist.
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebsvereinbarung: