Bundesarbeitsgericht Urteil vom 7.7.2011, 6 AZR 151/10
Widerruf einer nach § 5 BzLT Nr 5 G gewährten Leistungszulage
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 17. September 2009 - 16 Sa 10/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 21. Januar 2009 - 10 Ca 140/08 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 56,74 Euro brutto zuzüglich Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2007 zu zahlen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.