Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kostenlast des Mandanten erheblich senken. Es gilt aber zu bedenken, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht für jeden Fall eintrittspflichtig ist. Zunächst ist es erforderlich, dass das Rechtsgebiet der Streitigkeit vom Versicherungsvertrag überhaupt umfasst ist. Besteht z.B. ausschließlich ein Verkehrsrechtsschutz, so deckt dieser selbstverständlich keine Arbeitsrechtsstreitigkeiten ab. Man sollte bei der Auswahl der Versicherung daher immer sehr sorgfältig vorgehen. Ferner gilt es zu beachten, dass grundsätzlich eine Versicherungszeit von mindestens drei Monaten erforderlich, ab derer dann die Rechtsschutzversicherung eingreift. Es darf sich auch um keine Streitigkeit handeln, welche bereits vor dem Abschluss der Versicherung begann. Man kann auch nicht pauschal sagen, welche Rechtsschutzversicherung die beste ist. Die einzelnen Vertragsbedingungen der Versicherungen (AVB) unterscheiden sich teilweise nicht unerheblich.