Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 17.10.2013 entschieden, dass die Berliner Wohnungsaufwendungsverordnung unwirksam ist. Es sei nicht zulässig, den angemessenen Bedarf für Heizkosten nach einen bundesweit geltenden Heizspiegel zu bilden. Vielmehr müsse auf die persönlichen Verhältnisse abgestellt werden. Das Urteil hat weitreichende Folgen und jeder Betroffene sollten überprüfen, ob die ihm gewährten Mittel ausreichend und richtig berechnet sind.