Als Arbeitgeber haben Sie neben zahlreichen Pflichten auch weitreichende Rechte. Diese gilt es zu sichern und bestmöglich auszubauen. Eine optimale Interessenwahrnehmung erhalten Sie nur, wenn Sie sich fachkundig beraten lassen.
Eine gute anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht beschränkt sich nicht nur auf einen einzelnen Streitfall. Vielmehr gilt es individuelle Lösungen für alle Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht speziell für das Unternehmen zu entwickeln. Kostenintensive Rechtstreite können so oftmals vermieden bzw. die eigene Rechtsposition deutlich gestärkt werden.
Ist eine Klage unausweichlich oder man wird verklagt, so benötigt man einen Rechtsanwalt seines Vertrauens. Ich vertrete Arbeitgeber vor allen Arbeitsgerichten bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Von zentraler Bedeutung - und leider allzuoft unterschätzt - ist der Arbeitsvertrag. Zu Beginn eines Arbeitgebermandatsverhältnisses fängt die anwaltliche Tätigkeit regelmäßig mit der Prüfung der bestehenden Arbeitsverträge an. Es wird Ihnen aufgezeigt werden, welche Vereinbarungen unwirksam sind und wie die Verträge optimiert werden können. Gut erstellte Arbeitsverträge weichen von der gesetzlichen Lage erheblich zu Gunsten der Arbeitgeberseite ab.
Bei umfangreichen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften vertrete ich Sie routiniert und mit hoher fachlicher Kompetenz. Neben theoretischem Fachwissen verstehe ich es auch die Kenntnisse der speziellen Branche und taktische Überlegungen zu Ihren Gunsten einzusetzen.
Unterstützung und Beratung erhalten Sie insbesondere bei
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