Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertritt optimal Ihre Interessen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen der Arbeitsvertragsparteien (z. B. Gewerkschaften) und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und den Arbeitgebern (z. B. Betriebsräte, Personalräte, Arbeitgeberverbände).
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Arbeitsrecht einer stetigen Wandlung. Die anzuwendenden Normen sind nicht in einem einheitlichen "Arbeitsrechtsbuch" zusammengefasst, sondern verteilen sich auf viele unterschiedliche Gesetze. Der Gesetzgeber versucht zudem immer wieder durch Änderungen regulierend einzugreifen. Hierdurch hat sich eine unübersichtliche Ansammlung von Gesetzen und Rechtsvorschriften gebildet. Dies macht die Rechtsfindung für den Einzelnen nicht leichter.
Es kommt hinzu, dass das Arbeitsrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet sehr stark dem "Caselaw", dem sog. Richterrecht, unterworfen ist. Es gilt daher eine Vielzahl von Entscheidungen zu kennen und immer die aktuelle Rechtsprechung im Auge zu behalten.
Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit außergerichtlich und gerichtlich in allen Rechtsangelegenheiten, welche im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht stehen. Exemplarisch werde ich in folgenden Bereichen für Sie tätig:
Arbeitnehmer / leitende Angestellte
Personalräte
Gewerkschaften
Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von | Arbeitnehmern Leitenden Angestellten | Arbeitgebern | Betriebsräten | Gewerkschaften | Arbeitgeberverbänden | Personalräten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Abfindung | Urlaub | Kündigungsschutz | Aufhebungsverträge | Elternzeit Mutterschutz | Tariflohn | Sozialauswahl | Arbeitszeugnis | Urlaub | Kündigung Leitenden Angestellten | Arbeitgebern | Betriebsräten | Gewerkschaften Arbeitgeberverbänden | Personalräte
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