Der Titel Fachanwalt bzw. Fachanwältin wird durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen. Mit diesem Procedere ist eine objektive Prüfung der erforderlichen Qualifiaktion und Spezialiserung des Rechtsanwalts garantiert.
Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels ist zunächst, dass man mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt tätig ist. Zudem muss man eine theoretische Fortbildung absolviert haben, die mindestens 120 Zeitstunden andauert. Der entsprechende Lehrgang endet mit einer Prüfung von mehreren fünfstündigen Klausuren. Weitere Voraussetzung ist, dass man umfassende praktische Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet gesammelt hat, für welches man den Fachanwaltstitel anstrebt.
Der Fachanwaltstitel wird wieder aberkannt, wenn man nicht jährliche eine bestimmte Anzahl von Fortbildungen nachweist.
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