Der Geschäftsführer einer GmbH hat eine Zwitterstellung im Arbeitsleben. Zum einen besteht zwischen ihm und der GmbH ein Geschäftsführervertrag und zum anderen auch noch ein Arbeitsvertrag. Gerade wenn bereits zuvor im Unternehmen tätige Mitarbeiter zum Geschäftsführer "aufsteigen" vergessen die Parteien oftmals das Anstellungsverhältnis ausdrücklich zu regeln.
Was darf der Geschäftsführer und was darf er nicht? Bitte bedenken Sie: Verträge schreibt man für den Streitfall und damit für Juristen. So lange die Parteien sich einig sind, kann sicherlich alles einvernehmlich geregelt werden. Der Geschäftsführer eine GmbH denkt dann auch oftmals nicht daran, dass zu den Gesellschaften durchaus eine deutliche Abkühlung der Verbindung eintreten könnte. Was ist dann aber mit dem überlassenen Dienstwagen oder einer Abfindung?
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