Rechtsanwalt Sozialrecht | Berlin Steglitz Zehlendorf

Als Rechtsanwalt für Sozialrecht in Berlin unterstütze ich Sie in allen Rechtsangelegenheiten auf diesem Rechtsgebiet.

 

Das Sozialrecht ist ein Oberbegriff, welcher eine Vielzahl von Rechtsgebieten zusammen fasst. Hierzu gehört u. a. die Arbeitsförderung, die Sozialversicherung und die Unterstützung von Hilfebedürftigen. Es teilt sich auf insgesamt zwölf Sozialgesetzbücher auf und ist daher für den rechtlichen Laien schwer überschaubar. Da es formell dem Verwaltungsrecht zugeordnet ist, findet sich der betroffene Bürger gegenüber der Behörde oder anderen Stellen in einem sog. Über-Unterordnungs-Verhältnis wieder, was zu nicht unerheblichen Problemen führen kann.

 

Jeder kann in eine soziale Notsituation kommen!

 

Viele Menschen denken bei dem Begriff Sozialrecht an die Absicherung des Existenzminimus oder an Leistungen von Hilfebedrüftigen. Sie glauben, dass sie damit nicht in Kontakt kommen können. Denn sie sind ja "sozial abgesichert". Dem ist aber nicht so. So kann man z.B. auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Arbeitsstelle einen Unfall erleiden. Die rechtlichen Folgen werden durch die Unfallversicherung abgedeckt. Auch diese gehört zum Sozialrecht. Zuständig sind regelmäßig die einzelnen Berufsgenossenschaften. Diese lehnen eine Haftung in zahlreichen Fällen aber ab, da so Kosten erspart werden sollen. Wenn Sie aber z.B. mehrere Monate arbeitsunfähig sind, dann brauchen Sie jemanden, der Ihre Interessen nachhaltig durchsetzen kann und keine Angst vor behördlichen Strukturen hat. 

 

Rentenversicherung, Krankenversicherung u.a.

 

Am Ende seines Arbeitslebens möchte jeder eine Rente haben. Auch die Rentenversicherung gehört zum Sozialrecht. Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kann jeden treffen. Auch hier handelt es sich um den Kernbereich des Sozialrechts. Was ist, wenn die Krankenversicherung eine Behandlung oder notwendige Hilfsmittel nicht gewähren möchte? Auch das zählt zum Sozialrecht.

Im Bereich des Sozialrechts vertrete und berate ich Sie z.B. in folgenden Angelegenheiten:
 
  • Allgemeine Sozialversicherungsfragen (u. a. Versicherungspflicht und Beitrag)
    • Selbständige mit Beitragspflicht zur Rentenversicherung (§ 2 S. 1 SGB VI)
  • Rentenversicherung
    • Erwerbsminderungsrente
    • Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit
    • Statusfeststellung
    • Versicherungspflicht GmbH-Geschäftsführer
    • Befreiung bei geringfügiger Beschäftigung (450,00 EURO-Job)
  • Krankenversicherung
    • SGB V
    • Krankengeld
    • Hilfsmittel
    • Sachleistung und Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
    • Ablehnung von Kostenübernahme durch Krankenkasse
    • Krankenkassenwechsel
    • Beitragspflicht von Leistungen (z. B. aus Lebensversicherungen)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
    • Überprüfung von Leistungen, Leistungsberechnungen
    • Anrechnung von Verdienst und Vermögen
    • Bedarfsgemeinschaft
    • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Arbeitsförderungsrecht
    • Überprüfungen von Ansprüchen und Leistungen
    • §§ 149ff. SGB III
    • Sperrzeit Arbeitslosengeld
    • Insolvenzgeld
    • Arbeitslosengeld
    • Arbeitgeberzuschüsse
  • Unfallversicherung
    • Arbeitsunfall
    • Wegeunfall
    • Berufsgenossenschaften
    • Verletzengeld
    • Verletztenrente
    • MdE
  • Schwerbehinderte Menschen
    • Grad der Behinderung (GdB)
    • Inklusion
    • Leistungen nach SGB XII, Einsatz von Vermögen
  • Sozialhilfe
  • Elterngeld
  • Wohngeld

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