ALG II | SGB II | Zu berücksichtigendes Einkommen | Vermögen | Leistungen | Eingliederungsvereinabrung | Förderung von Arbeitsverhältnissen |
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist im 2. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) geregelt. Gemäß § 4 Abs. 1 SGB II werden die Leistungen in Form von Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht.
Gemäß § 12 a SGB II sind Leistungsberechtigte jedoch verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
Anspruchsvorraussetzungen
Die Anspruchsvoraussetzungen sind in den §§ 7ff. SGB II geregelt:
Leistungen
Die Leistungen sind in den §§ 19ff. SGB II geregelt:
Sanktionen
Mitwirkungspflichten
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