Fachanwalt Arbeitsrecht | Berlin Wilmersdorf Steglitz

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertritt optimal Ihre Interessen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen der Arbeitsvertragsparteien (z. B. Gewerkschaften) und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und den Arbeitgebern (z. B. Betriebsräte, Personalräte, Arbeitgeberverbände).

 

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Arbeitsrecht einer stetigen Wandlung. Die anzuwendenden Normen sind nicht in einem einheitlichen "Arbeitsrechtsbuch" zusammengefasst, sondern verteilen sich auf viele unterschiedliche Gesetze. Der Gesetzgeber versucht zudem immer wieder durch Änderungen regulierend einzugreifen. Hierdurch hat sich eine unübersichtliche Ansammlung von Gesetzen und Rechtsvorschriften gebildet. Dies macht die Rechtsfindung für den Einzelnen nicht leichter.

Es kommt hinzu, dass das Arbeitsrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet sehr stark dem "Caselaw", dem sog. Richterrecht, unterworfen ist. Es gilt daher eine Vielzahl von Entscheidungen zu kennen und immer die aktuelle Rechtsprechung im Auge zu behalten.

 

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit außergerichtlich und gerichtlich in allen Rechtsangelegenheiten, welche im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht stehen. Exemplarisch werde ich in folgenden Bereichen für Sie tätig:

Arbeitnehmer / leitende Angestellte

  • Abwehr von Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Ansprüche bei Überstunden
  • Urlaubsansprüche
  • Einstweilige Verfügungen
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Befristungen
  • Sozialauswahl
  • Krankheit
  • Tarifverträge
  • Eingruppierung TVöD u.a.
  • mehr 

Arbeitgeber

  • Arbeitsverträge
  • PKW-Überlassungsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • AGB-Prüfung
  • Durchführung Sozialauswahl
  • Anhörungen Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsanweisungen
  • Einigungsstelle
  • Betriebliche Umstrukturierung
  • Flexibilisierung von Arbeitszeiten

Betriebsräte
  • Betriebsratswahlen
  • Prüfung von Betriebsvereinbarungen
  • Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsversammlungen
  • Betriebliche Mitbestimmungsrechte
  • Prüfung von Anhörungen nach § 102 BetrVG
  • Sicherung von Arbeitsbedingungen bei Betriebsübergängen
  • Betriebsänderungen
  • Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber und Betriebsräte
  • Einigungsstellenverfahren
  • Beratung Sozialpläne, Interessenausgleichen

Personalräte

Gewerkschaften

Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von | Arbeitnehmern  Leitenden Angestellten | Arbeitgebern | Betriebsräten | Gewerkschaften | ArbeitgeberverbändenPersonalräten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Abfindung | Urlaub | Kündigungsschutz | Aufhebungsverträge | Elternzeit  Mutterschutz | Tariflohn | Sozialauswahl | Arbeitszeugnis | Urlaub | Kündigung Leitenden Angestellten | Arbeitgebern | Betriebsräten | Gewerkschaften ArbeitgeberverbändenPersonalräte

 

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Telefon: 030 / 89 70 20 - 63

Telefax: 030 / 89 70 20 - 65

 

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